Die wichtigsten Säulen der Vorsorge sind Ihre eigene tägliche Mundpflege und zahnärztliche Prophylaxemaßnahmen, allen voran regelmäßige professionelle Zahnreinigungen (PZR).
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat kürzlich eine Umfrage unter den derzeit 118 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland durchgeführt. Unter anderem ging es um die Frage, wie die Leistungen bezogen auf die PZR gestaltet sind. Das Ergebnis: Viele der gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die professionelle Zahnreinigung oder übernehmen sogar die vollen Kosten. Auf der Website der KZBV gibt es eine Liste der Krankenkassen (siehe PDF), die sich an der Umfrage beteiligt haben.
Bundeszahnärztekammer: PZR ist keine IGeL-Leistung!
Immer wieder wird in der Presse vom medizinisch fragwürdigen Nutzen verschiedenster IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) berichtet. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass die professionelle Zahnreinigung nicht mit diesen Leistungen in einen Topf geworfen werden sollte. Der medizinische Nutzen einer PZR sei gut belegt, weshalb viele Krankenkassen die PZR auf freiwilliger Basis bezuschussen. Die PZR ist Bestandteil medizinisch notweniger Präventions- und Therapiemaßnahmen – und daher nicht als IGeL-Leistung einstufbar.
Welche Vorteile bietet die professionelle Zahnreinigung?
Bei der PZR werden bakterielle Beläge auch an Stellen wie dem Zahnfleischrand und den Zahnzwischenräumen entfernt, die Sie selbst nur schlecht erreichen können. Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen verringern daher nachweislich das Risiko für Karies und Parodontitis. Außerdem werden dabei Auflageverfärbungen durch Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak beseitigt.